Apimodule Core
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Apimodule Core · Rohrdamm66HerfordEickumNordrhein-Westfalen32051

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über Beratungs-, Planungs- und Begleitungsleistungen im Bereich Retail Brand Activations am Point of Sale zwischen Apimodule Core (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen (z. B. Flächencheck, Aktivierungsplanung, Vor-Ort-Begleitung, Branchennotes). Nicht enthalten sind — soweit nicht ausdrücklich vereinbart — Druckproduktion, Hostess-Personal, Mediabuchungen oder Warenlieferung.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, bis sie vom Auftraggeber angenommen und vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Markeninformationen, Filialkontakte, Freigaben und Zugangsmöglichkeiten bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung können Termine und Honorare verschieben.

5. Honorare und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Honorare. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reisekosten außerhalb des vereinbarten Gebiets werden nach vorheriger Abstimmung gesondert ausgewiesen.

6. Geistiges Eigentum

Unterlagen, Fahrpläne und Protokolle, die der Auftragnehmer erstellt, darf der Auftraggeber für den vereinbarten Zweck nutzen. Eine Weitergabe an Dritte zur eigenen kommerziellen Verwertung ohne Zustimmung ist nicht gestattet. Vorbestehende Markenrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für garantierte Beschaffenheit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Für Entscheidungen des Handels oder Filialabbrüche aus Händlergründen wird nicht gehaftet, sofern der Auftragnehmer seine geschuldete Sorgfalt eingehalten hat.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

9. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.

Apimodule Core

Retail Brand Activations am POS — Planung, Flächencheck und Begleitung vor Ort.

Kontakt

Rohrdamm66HerfordEickumNordrhein-Westfalen32051

+4905221669535

info@apimodule-core.digital

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