Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 · Apimodule Core · Rohrdamm66HerfordEickumNordrhein-Westfalen32051
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über Beratungs-, Planungs- und Begleitungsleistungen im Bereich Retail Brand Activations am Point of Sale zwischen Apimodule Core (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen (z. B. Flächencheck, Aktivierungsplanung, Vor-Ort-Begleitung, Branchennotes). Nicht enthalten sind — soweit nicht ausdrücklich vereinbart — Druckproduktion, Hostess-Personal, Mediabuchungen oder Warenlieferung.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, bis sie vom Auftraggeber angenommen und vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Markeninformationen, Filialkontakte, Freigaben und Zugangsmöglichkeiten bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung können Termine und Honorare verschieben.
5. Honorare und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Honorare. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reisekosten außerhalb des vereinbarten Gebiets werden nach vorheriger Abstimmung gesondert ausgewiesen.
6. Geistiges Eigentum
Unterlagen, Fahrpläne und Protokolle, die der Auftragnehmer erstellt, darf der Auftraggeber für den vereinbarten Zweck nutzen. Eine Weitergabe an Dritte zur eigenen kommerziellen Verwertung ohne Zustimmung ist nicht gestattet. Vorbestehende Markenrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für garantierte Beschaffenheit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Für Entscheidungen des Handels oder Filialabbrüche aus Händlergründen wird nicht gehaftet, sofern der Auftragnehmer seine geschuldete Sorgfalt eingehalten hat.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
9. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.